In unserer Pfarrei gibt es jeweils einen Kirchenvorstand und einen Pfarrgemeinderat. Alle vier Jahre werden diese Gremien neu gewählt.
Der Pfarrgemeinderat ist das Gremium, in dem die vielfältigen Dienste in Liturgie, Verkündigung und Diakonie zusammenlaufen und vernetzt werden. Die Mitglieder des Pfarrgemeinderats machen die Mitverantwortung aller Gläubigen zum Aufbau einer lebendigen Pfarrei sichtbar. Sie haben ein Mandat der gesamten Gemeinde und tragen gemeinsam mit dem Pfarrer in der Vielfalt des Zeugnisses Verantwortung für die Einheit der Sendung der Kirche Jesu.
Die wichtigsten Aufgaben des Pfarrgemeinderates lassen sich in folgenden Punkten zusammenfassen:
Der Kirchenvorstand ist für die administrativen und finanziellen Bereiche der Pfarrei verantwortlich und zuständig. Das Gremium entscheidet z. B. über Baumaßnahmen oder die Einstellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Zu den weiteren Aufgaben zählen u.a. die Feststellung des Haushaltsplans und die Prüfung der Jahresrechnung. Für den Kirchenvorstand ist wählbar, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat.