Gremien

In unserer Pfarrei gibt es jeweils einen Kirchenvorstand und einen Pfarrgemeinderat. Alle vier Jahre werden diese Gremien neu gewählt.


Pfarrgemeinderat

Der Pfarrgemeinderat ist das Gremium, in dem die vielfältigen Dienste in Liturgie, Verkündigung und Diakonie zusammenlaufen und vernetzt werden. Die Mitglieder des Pfarrgemeinderats machen die Mitverantwortung aller Gläubigen zum Aufbau einer lebendigen Pfarrei sichtbar. Sie haben ein Mandat der gesamten Gemeinde und tragen gemeinsam mit dem Pfarrer in der Vielfalt des Zeugnisses Verantwortung für die Einheit der Sendung der Kirche Jesu.

 

Die wichtigsten Aufgaben des Pfarrgemeinderates lassen sich in folgenden Punkten zusammenfassen:

 

  • Er soll in allen, die Pfarrgemeinde betreffenden Fragen beratend und beschließend mitwirken;
  • Mitverantwortung in der Gemeinde wecken;
  • Aktivitäten in der Gemeinde anstoßen und fördern;
  • gesellschaftspolitische Entscheidungen beobachten, in die Arbeit der Pfarrei einbringen und gegebenenfalls auch im Interesse der Gemeindemitglieder zu beeinflussen versuchen, ökumenische Zusammenarbeit suchen und ausbauen;
  • die Pfarrgemeinde in der Öffentlichkeit vertreten und ihre Interessen wahrnehmen.

 


Kirchenvorstand

Der Kirchenvorstand ist für die administrativen und finanziellen Bereiche der Pfarrei verantwortlich und zuständig. Das Gremium entscheidet z. B. über Baumaßnahmen oder die Einstellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

 

Zu den weiteren Aufgaben zählen u.a. die Feststellung des Haushaltsplans und die Prüfung der Jahresrechnung. Für den Kirchenvorstand ist wählbar, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat.